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Mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug
Mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug

Buchungen für den Urlaub

Was Sie über das Bahnfahren in Corona wissen müssen Covid 19 Tests auf deutschen Flughäfen Flugreisende in Corona sollten das wissen.Die deutschen Autobahnen sind wieder normal befahrbar. Die ADAC-Stauvorhersage gibt Auskunft über die aktuelle Situation. In Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Zügen und Fernbussen gilt die 3G-Regelung. In vielen Bundesländern besteht eine Maskenpflicht. 3G ist auch auf Flügen von Deutschland aus verfügbar.

Jeder hat andere Urlaubswünsche. Finden Sie Ihren eigenen Urlaub. Möchten Sie sich erholen und entspannen? Wollen Sie neue Orte, Menschen und Kulturen entdecken? Ein Strandurlaub oder eine berufe in der tourismusbranche: Excellence ist immer an Ihrer Seite.

Sparen und Freiheit

Wer sagt, dass Qualität kostenlos ist? Profitieren Sie von unseren flexiblen Sparangeboten und nehmen Sie nur das Beste an. Reisebüros und Direktbuchungen sind sowohl für Früh- als auch für Spätbuchungen möglich.

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Reiseberatung für Verbraucher

Es gibt zahlreiche Szenarien. Dabei spielen Aspekte wie Pauschal- oder Individualreise, Ausgangs- und Zielort (Deutschland oder Übersee) sowie die Art der Beförderung eine Rolle.Treten während der Reise oder eines kurzen Ausflugs "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände" oder "höhere Gewalt" ein, sollte die Reise erstattungsfähig sein. Eine offizielle Reisewarnung oder ein Einreiseverbot aufgrund der Corona-Pandemie sind Beispiele für dieses Recht.

Erstattungen oder Gutscheine bzw. Umbuchungen sind bei Pauschalreisen möglich.

Individuell gebuchte Reiseleistungen sind nicht ganz so einfach. Wenn beispielsweise die gebuchte Unterkunft aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" nicht genutzt werden kann, hat der Kunde das Recht auf einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag. Bucht der Kunde jedoch direkt beim Vermieter im Ausland, kann lokales Recht gelten.Auch wenn ein Urlaub wochen- oder monatelang geplant ist, können Verbraucher nicht mit einer kostenlosen Stornierung rechnen. Die "außergewöhnlichen Umstände" müssen zum Zeitpunkt der Reise oder kurz davor vorliegen. Die Angst, krank zu werden, reicht nicht aus, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wenn der Reiseveranstalter die Reise von sich aus storniert, muss er die Kosten erstatten oder einen Gutschein ausstellen.Viele Reiseanbieter bieten inzwischen einzigartige Flex-Tarife oder kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen an. Prüfen Sie die Bedingungen genau. Muss der Zusatztarif zum Beispiel separat erworben werden oder ist er bereits im Reisepreis enthalten? Wie lauten die Bedingungen für eine kostenlose Stornierung und welche Arten von Reisen oder Gegenständen sind abgedeckt?Im Allgemeinen sollten sich Kunden, die nicht reisen können oder wollen, mit dem Hotelier oder dem Reiseanbieter in Verbindung setzen, um das Problem zu lösen. Neben einer kostenlosen Stornierung kann auch ein Gutschein oder eine Umbuchung auf einen anderen Termin in Frage kommen. Verbraucher können sich auch an die Verbraucherzentralen in ihrem jeweiligen Bundesland wenden, um sich individuell über die Leistungen von Fluggesellschaften oder Reiseveranstaltern beraten zu lassen.

EUC Deutsche Verbraucherzentralen

haben Szenarien erstellt, die den Verbrauchern bei verschiedenen Fallkonstellationen helfen.Habe ich bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung?In vielen Ländern hängt es von der Politik und der Kulanz der Fluggesellschaft ab, ob ein Flug kostenlos annulliert werden kann. Sprechen Sie mit der Fluggesellschaft. Viele Fluggesellschaften bieten inzwischen kostenlose Umbuchungen oder Annullierungen an.Wenn Ihr Flug annulliert wird, müssen Sie eine Rückerstattung erhalten oder eine alternative Beförderung angeboten bekommen, z. B. eine Zugfahrt oder einen späteren Flug. Wenn Kunden Probleme mit der Rückerstattung von Flugscheinen haben, können die Verbraucherzentralen helfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Was ist mit Busreisen?

Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeitwirtschaft
Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeitwirtschaft

Natürlich träumen wir alle davon, die schönsten Orte der Welt zu besuchen, wie London, New York oder Paris.  Aber man muss nicht immer um die halbe Welt fliegen, um ein unvergessliches Erlebnis zu haben.  In der Tourismus- und Freizeitlehre sind Sie der Ansprechpartner im Hier und Jetzt, der zeigt, welche Aktivitäten nur darauf warten, entdeckt zu werden.  Sie versuchen nicht, die Menschen in die Ferne zu führen, sondern Sie sind der Ansprechpartner im Hier und Jetzt, der zeigt, welche Aktivitäten darauf warten, entdeckt zu werden.  Städtische Tourismusinformationszentren, Kultur-, Veranstaltungs- und Freizeiteinrichtungen, Freizeitparks und Kurbetriebe sind gute Orte, um die dreijährige Ausbildung zu absolvieren.

 Was macht eine Tourismus- und Freizeitkauffrau?

In fast jeder Stadt ist regelmäßig etwas los, sei es ein Open-Air-Konzert, ein Stadtfest oder eine Sportveranstaltung.  Größere Städte wie Berlin, Hamburg und München sind seit langem attraktive Urlaubsziele für Besucher aus aller Welt.  Da liegt es auf der Hand, dass Sie eine Anlaufstelle brauchen, bei der Sie Tickets buchen und sich über Sehenswürdigkeiten und Freizeitangebote informieren können.  Als Assistent/in für Tourismus- und Freizeitmanagement sind Sie sehr gefragt.  In einem Kundendienstzentrum nehmen Sie vielleicht Anfragen entgegen, sorgen dafür, dass Ihre Kunden die besten Plätze bei Aufführungen bekommen, oder informieren sich über Öffnungszeiten von Museen oder Schwimmbädern.  Bei Ihren Kunden kann es sich sowohl um Einheimische als auch um Besucher aus anderen Ländern handeln.  Daher ist es wichtig, dass Sie sich sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch unterhalten können.

Du kannst aber auch hinter den Kulissen arbeiten.  In der Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit lernst du, wie man Veranstaltungen organisiert und Marketingkampagnen konzipiert.  Allerdings solltest du es dir im Büro nicht zu gemütlich machen, denn du wirst in die Durchführung eingebunden.  Es erwartet Sie ein bunter und abwechslungsreicher Tagesablauf.

 Welche Eigenschaften brauche ich als Tourismus- und Freizeitkauffrau?

Um die Ausbildung zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit zu bestehen, müssen Sie ein echter Sympathieträger sein.  Denn egal, wie voll Sie sind, Sie haben ein freundliches und sicheres Auftreten.  Und Sie werden nicht nur persönlich sprechen, sondern auch häufig telefonieren und E-Mails verschicken.  Es braucht viel Einfallsreichtum, um eine Region oder eine Freizeitaktivität für die Menschen attraktiv zu machen.  Sie denken sich immer neue Methoden aus, um Touristen anzuziehen und das Image Ihrer Stadt zu verbessern.

Allerdings sollten Sie sich vor dem Computer wohlfühlen, denn IT-Programme werden Ihre ständigen Begleiter sein.  Idealerweise haben Sie das Abitur oder einen mittleren Schulabschluss. Es ist auch ein großer Vorteil, wenn Sie nachweisen können, dass Sie über ausgezeichnete Englischkenntnisse verfügen - oder vielleicht auch über eine andere Sprache.

Was wäre, wenn ich Ihnen sagen würde. . .

Ist Deutschland das beliebteste Urlaubsziel der Deutschen?

jedes Jahr fast 30 Millionen Touristen Deutschland besuchen?

Hamburg nach New York und London die wichtigste Musicalstadt in Deutschland ist und Tausende von Touristen anlockt?

Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland in der Tourismusbranche?

Ist das Recht auf Freizeit nicht durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte geschützt?

Wie sind die Arbeitszeiten für einen Tourismus- und Freizeitkaufmann?

Wenn Sie in Ihrem Berufsalltag als Tourismus- und Freizeitkaufmann/-frau viel Kundenkontakt haben und auch ehrenamtlich bei Veranstaltungen mitarbeiten, müssen Sie sich damit abfinden, dass Sie nicht jeden Tag um fünf Uhr zu Hause sein werden.  Überstunden hingegen fallen nicht jeden Tag an.  Wenn Sie für ein Unternehmen oder ein Kundendienstzentrum arbeiten, das auch am Wochenende geöffnet hat, müssen Sie auch an diesen Tagen arbeiten, erhalten dafür aber einen Freizeitausgleich.

 Andere Berufe, die damit verwandt sind

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Angestellter in der Tourismusbranche

Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeitwirtschaft

Um den regionalen Tourismus zu fördern, planen und gestalten Kaufleute für Tourismus und Freizeit touristische Leistungen und Angebote, beraten und informieren Kunden und setzen Verkaufs- und Marketingkonzepte um.

Die Ausbildung auf einen Blick

Tourismus- und Freizeitkaufmann/-frau ist ein dreijähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Branche.

Branchen, die typisch sind

für Tourismus- und Erholungsunternehmen

in Fremdenverkehrsbüros, Fremdenverkehrsbüros und lokalen und regionalen Fremdenverkehrsämtern

bei Reiseveranstaltern und Reisebüros

in Erholungseinrichtungen

in Unternehmen des Gesundheits- und Wellnesstourismus

bei Incoming-Unternehmen

in touristischen Fördergruppen und Branchenverbänden Informationen über den organisierten Beruf.  Informationen über den organisierten Beruf.

Informationen über die Region

Finanzielle Überlegungen

Merkmale der Handlungsfähigkeit eines Berufsangehörigen

Entwickeln, Vermitteln und Verkaufen von Produkten und Dienstleistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Koordinieren regionaler und lokaler touristischer Angebote auf der Grundlage von Kundenwünschen, zielgruppenspezifische Informationen über touristische Angebote und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache, Beraten und Betreuen von Kunden, Anbieten von Dienstleistungen, Inszenieren von Aktionen und Durchführen von Veranstaltungen Mitwirken bei der Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, Zusammenarbeiten mit lokalen und regionalen Partnern, Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle, Sicherstellen der Dienstleistungsqualität und der Einhaltung von Umweltauflagen, Anwenden von Informations- und kauffrau tourismus und freizeit Kommunikationssystemen, Mitwirken beim ordnungsgemäßen Betrieb von technischen Anlagen und Einrichtungen.

Berufliche Interessengebiete

Kaufleute, die in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft tätig sind, werden als Kaufleute für Tourismus und Freizeit bezeichnet. Dazu gehören regionale und überregionale Tourismus- und Freizeitorganisationen, lokale und regionale Tourismusbüros verschiedener Rechtsformen, Verbände der Tourismuswirtschaft, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Yachthäfen, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen, sonstige Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.

Der Kontext der Umstrukturierung (2005)

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit ist ein neuer dreijähriger Ausbildungsberuf in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.  Damit können in der dualen Ausbildung neben dem traditionellen Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/-frau verschiedene Aspekte der Tourismus- und Freizeitwirtschaft abgedeckt werden.  Die Ausbildungsinhalte der Fachrichtung Kur- und Fremdenverkehr wurden vom Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/-frau in den neuen Ausbildungsberuf Tourismus- und Freizeitkaufmann/-frau verlagert.  Den Reiseverkehrskaufmann gibt es in abgewandelter Form weiterhin.

Die wesentlichen Qualifikationen, die in den letzten Jahren in den Tourismus- und Freizeitbetrieben an Bedeutung gewonnen haben, sind in dem neuen Ausbildungsberuf Tourismus- und Freizeitkaufmann/-frau enthalten.  Persönliche Information, Besucherberatung und -betreuung, allgemeine Verwaltungsaufgaben, Veranstaltungsplanung, Marketing und Vertrieb sowie Personal- und Rechnungswesen gehören dazu.  Das Gestalten und Bewerben von touristischen und freizeitwirtschaftlichen Angeboten vor Ort - direkt beim Kunden - ist einer der Schwerpunkte der neuen Ausbildung.

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Um den zum Teil vielfältigen Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gerecht zu werden und die individuellen Anforderungen zu berücksichtigen, wurden Differenzierungen und Wahlmöglichkeiten in die Ausbildungsgesetze aufgenommen.  Die Ausbildung in den Wahlqualifikationseinheiten "Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen" oder "Gestaltung der Destination" kann im dritten Lehrjahr für rund drei Monate durchgeführt werden.